
Wertpapiere im Sinne des Gesetzes über den Wertpapierhandel sind (1) Aktien , Zertifikate , die Aktien vertreten, Schuldverschreibung en, Genussscheine und Optionsschein e sowie (2) andere Wertpapiere , die mit Aktien oder Schuldverschreibung en vergleichbar sind, wenn sie auf einem organisierten Markt gehandelt werden.
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